Bistum Münster rechnet mit Lösung bis Juni

Winterkamp: Umgang mit extremistischen Positionen muss rechtssicher sein

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Wie umgehen mit extremistischen Positionen von Ehrenamtlichen in den Gemeinden? Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte eine rechtliche Regelung angemahnt. Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp sagt: So einfach ist die Sache nicht.

Eine bundes- oder wenigstens landesweit einheitliche, rechtssichere Regel, um Extremisten aus katholischen Gremien zu verbannen, mahnt Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp an. Die Möglichkeiten würden derzeit von Juristen beraten, sagt Winterkamp den „Westfälischen Nachrichten“ (WN). Dies könne „bis Ende Mai oder Anfang Juni“ dauern.

Im Februar hatten die katholischen Bischöfe erklärt, extremistische und AfD-Positionen seien mit dem Glauben nicht vereinbar. Kirchen-Beschäftigte, die sich öffentlich extremistisch äußern, können bereits arbeitsrechtlich belangt werden. Noch offen ist der Umgang mit Ehrenamtlichen.

Neue Satzung in Arbeit

Eine Kirche+Leben-Anfrage beim Bistum Münster hatte ergeben, die Satzung für Pfarreiräte müsse bis zu deren nächsten Wahl in anderthalb Jahren überarbeitet werden, weil Pastorale Räume entstanden sind. Im Zug der Überarbeitung werde man sich auch zum Thema extremistischer, menschenfeindlicher Positionen verhalten, sagte Diözesanrats-Geschäftsführerin Lisa Rotert.

Im Kirche+Leben-Gespräch hatte zudem Kirchenrechtler Thomas Schüller auf Passagen der Grundordnung für Kirchen-Beschäftigte verwiesen, die sich übernehmen ließen. Den WN sagt Winterkamp nun: „Wir könnten eventuell aus dem kirchlichen Arbeitsrecht Formulierungen für den ehrenamtlichen Bereich übernehmen. Aber damit ist noch nicht alles geregelt.“

Winterkamp: Schüller macht es sich zu einfach

Es brauche „eine Praktikabilität und Definition, was öffentliches Eintreten für eine bestimmte Position ist. Ist eine reine Parteimitgliedschaft ein Ausweis dafür, dass man alle Positionen dieser Partei übernimmt?“ Schüller mache es sich Winterkamps Ansicht nach „zu einfach“. Andere Kirchenrechtler sähen das differenzierter.

Zu bereits geltenden Regelungen in Pfarreirats-Satzungen der Diözesen Berlin und Würzburg äußert Winterkamp sich in den WN nicht, wird aber auch nicht danach gefragt.

„Extremisierung der Probleme“

Gesinnung lasse sich nicht so einfach überprüfen: „Wir können Kandidatinnen und Kandidaten nicht einfach nach ihrer Parteimitgliedschaft fragen.“ Gäbe es ein AfD-Verbot, wäre die Lage laut Generalvikar einfacher. Er betont zugleich: „Wenn jemand öffentlich Remigration, Rassismus oder Antisemitismus propagiert, dann ist die Sachlage klar. Dann könnten wir als Kirche rechtlich einschreiten und sagen: Das verträgt sich nicht mit einem Amt in der Kirche.“ 

Zugleich hält Winterkamp es für sinnvoll, auch linksextremistische Positionen auf ihre Vereinbarkeit mit dem christlichen Menschenbild hin zu überprüfen. Er stelle zudem fest, dass „wir zurzeit mit der Extremisierung der Probleme zu einer Extremisierung der Gesellschaft auf allen Ebenen beitragen“. Das sei „keine gute Tendenz“.

Fälle im Bistum Münster?

Einen „Gesinnungstest“ für Ehrenamtliche wie Erstkommunion-Katecheten und Tafel-Mitarbeitende wird es Winterkamp zufolge nicht geben: „Rechtliche Regelungen sind bestenfalls möglich für Gremien der Mitverantwortung, die eine Satzung haben, also für Pfarreiräte, Kirchenvorstände oder Stiftungen.“

Fälle, in denen sich haupt- oder ehrenamtliche Kirchen-Mitarbeitende extremistisch geäußert hätten, seien ihm im Bistum Münster bisher nicht bekannt.

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