Leitende Geistliche im NRW-Teil des Bistums Münster bitten: Gehen Sie wählen!

Kreisdechanten: Wir brauchen selbstbewusste Gremien-Mitglieder!

  • Zur Teilnahme an den Kirchen-Wahlen am 6. und 7. November rufen die Kreisdechanten im NRW-Teil des Bistums Münster auf.
  • Eine hohe Wahlbeteiligung bedeute Rückhalt und Anerkennung für die Gremien, heißt es in gleichlautenden Erklärungen für die einzelnen Kreisdekanate.
  • Zugleich danken die Kreisdechanten den Kandidierenden.

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Zur Teilnahme an den Kirchen-Wahlen am 6. und 7. November rufen die Kreisdechanten im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster auf. „Nur so bekommen Pfarreirat und Kirchenvorstand eine breite Legitimation, die Rückhalt für die bevorstehenden Aufgaben und Anerkennung zugleich ist“, heißt es in Erklärungen für die einzelnen Kreisdekanate.

„Wir brauchen kompetente und engagierte Mitglieder in den Gremien, die selbstbewusst und kreativ Verantwortung übernehmen und über die Zukunft der Gemeinden mitentscheiden“, so die Kreisdechanten weiter. Sie bedanken sich zugleich bei allen, die sich „in einer für die Kirche schwierigen Zeit“ zur Kandidatur bereiterklärt hätten.

 

Wer darf wählen, was dürfen die Gremien?

 

In NRW werden die Pfarreiräte komplett und in jedem Kirchenvorstand jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Katholiken ab 14 Jahren dürfen die Pfarreiräte wählen, Über-18-Jährige auch die Kirchenvorstände. Im niedersächsischen Bistumsteil werden nur die Pfarreiräte gewählt. Die den Kirchenvorständen vergleichbaren Kirchenausschüsse stehen erst 2022 zur Wahl an.

Die Mitglieder des Pfarreirats verantworten das seelsorgliche Leben in der Gemeinde. Die Kirchenvorstände verwalten das Vermögen der Kirchengemeinden. Dabei beschäftigen sich die Mitglieder unter anderem mit Personal- und Finanzfragen und entscheiden über Investitionen sowie den Unterhalt von Gebäuden.

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