KFD und KDFB kritisieren Pläne von Justizminister Buschmann

Katholische Frauenverbände: Werbeverbot für Abtreibungen erhalten

  • Die beiden großen katholischen Frauenverbände in Deutschland lehnen eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen strikt ab.
  • Sie kritisieren den Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Streichung von Paragraf 219a.
  • Die Frauenverbände sehen auch kein Informationsdefizit für betroffene Frauen.

Anzeige

Die beiden großen katholischen Frauenverbände in Deutschland lehnen eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen strikt ab. Sie kritisieren den Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Streichung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs.

Die Bundesvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands, Mechthild Heil, erklärte, Staat und Gesellschaft müssten alles dafür tun, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, Unterstützung und Informationen erhielten. "Das ist etwas deutlich anderes, als Frauen eine Abtreibung aktiv anzubieten."

"Beratung für Schwangere sicherstellen"

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, wie zum Beispiel Flyer in Wartezimmern, seien angesichts der schwierigen Konfliktsituation von Frauen nicht angemessen. Heil betonte: "Ich möchte mir auch nicht vorstellen, in den Sozialen Medien oder auf Bildschirmen in der S-Bahn plötzlich Werbebanner zu sehen, auf denen dann um das günstigste Abtreibungsangebot gefeilscht wird."

Beide Frauenverbände bekräftigten, es sei dringend erforderlich, die flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung durch psychosoziale Beratungsstellen sicherzustellen, um schwangere Frauen und ihre Partner in existenziellen Krisen begleiten zu können. "Die Streichung des Paragrafen 219a ändert daran überhaupt nichts."

"Informationslage klar geregelt"

Die Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds, Maria Flachsbarth, betonte, mit der Gesetzesnovelle von 2019 seien die Informationslage für schwangere Frauen in Notlagen sowie die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten klar geregelt worden. Mit wenigen Klicks landeten Ratsuchende im Internet bei Adresslisten von Ärzten in ihrem Bundesland, die Abbrüche anbieten; Organisationen informierten über rechtliche und inhaltliche Fragen. "Es besteht also weder ein Informationsdefizit noch eine Rechtsunsicherheit und damit keine Notwendigkeit zur Abschaffung von Paragraf 219a."

Gleichzeitig warnten Flachsbarth und Heil vor weiteren Schritten zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: "Die Paragrafen 218 und 219a stellen einen breiten gesellschaftlichen Konsens dar. An diesen Grundpfeilern darf nicht gerüttelt werden", forderten sie.

Anzeige